Wert des Gebäudes (Rohbausumme)
Die statistische Wert des Gebäudes (Rohbausumme) wird nach der folgenden Formel berechnet:
Rohbausumme =
Kubikmeter umbauter Raum x durchschnittliche Kosten pro qm
Die Kubikmeter umbauter Raum finden Sie in Ihren Bauantragsunterlagen. Sie werden nach DIN 277 vom Architekten berechnet.
Die durchschnittlichen Rohbaukosten pro Kubikmeter werden jährlich von der Obersten Bauaufsichtsbehörde (Hessisches Wirtschaftsministerium) ermittelt und – nach Bauwerksgruppen gegliedert – im Staatsanzeiger veröffentlicht. Die aktuellen Daten finden Sie im Staatsanzeiger Nr. 38/2010, S. 2167, gültig ab 01.10.2010.
Sie können Sie unter www.staatsanzeiger-hessen.de einsehen.
Auch die Bauaufsichtsgebühren werden auf Basis dieser Rohbausumme festgesetzt. Ggf. finden Sie daher die Rohbausumme für Ihr Bauvorhaben auf dem Gebührenbescheid Ihrer Baugenehmigung.
Warum werden die statistisch ermittelten, durchschnittlichen Rohbaukosten angesetzt und nicht die tatsächlichen Rohbaukosten (z. B. Abrechnung des Bauunternehmers)?
Die Gebühren des ÖbVI sollen u. a. das Risiko abdecken, daß der ÖbVI bei einem eventuellen Fehler bei seinen Arbeiten trägt. Seine Haftung ist um so größer, je wertvoller das Projekt ist. Die Rohbaukosten werden als Parameter verwendet, um den Wert eines Projekts einzuschätzen. Daher sind die Gebühren auf die durchschnittlichen, statistisch ermittelten Rohbaukosten abgestimmt. Denn der Schaden ist für den Bauherrn gleich groß, wenn ein Projekt z. B. an falscher Stelle errichtet wurde, egal ob es durch eine teure oder billige Baufirma oder sogar in Eigenhilfe errichtet wurde.




